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   BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 215/10   

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BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 215/10 (https://dejure.org/2010,5961)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2010 - 10 AZR 215/10 (https://dejure.org/2010,5961)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 (https://dejure.org/2010,5961)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Rohrverkleidungsarbeiten - Isoliergewerbe

  • openjur.de

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Rohrverkleidungsarbeiten als Isolierarbeiten im Sinne des VTV-Bau

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Rohrverkleidungsarbeiten als Isolierarbeiten im Sinne des VTV-Bau

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 2 VTV-Bau, § 22 VTV-Bau, § 1 Abs 2 Abschn II VTV-Bau, § 1 Abs 2 Abschn V Nr 9 VTV-Bau
    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Rohrverkleidungsarbeiten als Isolierarbeiten im Sinne des VTV-Bau

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 2 VTV-Bau, § 22 VTV-Bau, § 1 Abs 2 Abschn II VTV-Bau, § 1 Abs 2 Abschn V Nr 9 VTV-Bau
    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Rohrverkleidungsarbeiten als Isolierarbeiten im Sinne des VTV-Bau

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rohrverkleidungsarbeiten als Teil des Isoliergewerbes i.S. des Sozialkassenverfahrens

  • bag-urteil.com

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Rohrverkleidungsarbeiten als Isolierarbeiten im Sinne des VTV-Bau

  • rewis.io

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Rohrverkleidungsarbeiten als Isolierarbeiten im Sinne des VTV-Bau

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Rohrverkleidungsarbeiten als Isolierarbeiten im Sinne des VTV-Bau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rohrverkleidungsarbeiten als Teil des Isoliergewerbes i.S. des Sozialkassenverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 944
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 215/10
    Werden derartige Tätigkeiten ausgeführt, sind ihnen diejenigen Nebenarbeiten hinzuzurechnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (Senat 14. Juli 2010 - 10 AZR 164/09 - Rn. 12; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264).

    aa) Dämm- und Isolierarbeiten unterfallen nach der Rechtsprechung des Senats, soweit sie an Gebäuden durchgeführt werden, § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 9 VTV und, soweit sie an technischen Anlagen durchgeführt werden, § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 3 VTV (Senat 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264).

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 164/09

    Bauliche Leistungen - Bautrocknung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 215/10
    Werden derartige Tätigkeiten ausgeführt, sind ihnen diejenigen Nebenarbeiten hinzuzurechnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (Senat 14. Juli 2010 - 10 AZR 164/09 - Rn. 12; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264).

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeübten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I - III erfüllen (Senat 14. Juli 2010 - 10 AZR 164/09 - Rn. 13).

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 593/08

    Baugewerbe - Gleisbauarbeiten - Weichenmontage

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 215/10
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (st. Rspr., zB Senat 1. April 2009 - 10 AZR 593/08 - Rn. 16).

    Der Betrieb wird dann stets von dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst, ohne dass die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I - III zusätzlich geprüft werden müssen (st. Rspr., zB Senat 1. April 2009 - 10 AZR 593/08 - Rn. 16).

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 242/08

    Baugewerbe - Isolierarbeiten - Abbruch

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 215/10
    Dem Wortlaut ist eine Beschränkung der Isolierarbeiten auf die Verwendung bestimmter Materialien nicht zu entnehmen (Senat 18. März 2009 - 10 AZR 242/08 - Rn. 19, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 309) .

    Daraus folgt, dass der Tarifvertrag alle Betriebe erfassen will, die Arbeiten durchführen, die herkömmlicherweise dem Isoliergewerbe zuzurechnen sind (Senat 18. März 2009 - 10 AZR 242/08 - Rn. 18, 19, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 309) .

  • LAG Hessen, 17.11.2009 - 12 Sa 175/09

    Beiträge im Rahmen des Sozialkassenverfahrens - Isolierarbeiten - bauliche

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 215/10
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. November 2009 - 12 Sa 175/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 151/74

    Tarifverträge - Bau - Betrieb - Verlegen von Heizungsrohren

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 215/10
    Betriebe, die überwiegend Heizungsrohre isolieren, werden als Betriebe des Isoliergewerbes vom betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes erfasst (BAG 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 21 zu § 1 Nr. 2 BRTV Bau idF vom 1. April 1971) .
  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 861/09

    Sozialkassenverfahren - bauliche Leistung - Erstellen von Lüftungs- und

    Werden baugewerbliche Tätigkeiten in diesem Sinne erbracht, sind ihnen diejenigen Nebentätigkeiten ebenfalls zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20; 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschn. IV und Abschn. V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis Abschn. III erfüllen (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21; 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - aaO; 15. November 2000 - 10 AZR 621/99 - zu II 2 der Gründe) .

    Eine Beschränkung der Isolierarbeiten auf die Verwendung bestimmter Materialien oder auf bestimmte Isoliertätigkeiten ist dem Tarifwortlaut nicht zu entnehmen (zum Ganzen vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 15) .

    Der VTV will vielmehr alle Betriebe erfassen, die Arbeiten ausführen, die herkömmlicherweise zum Isolierergewerbe zählen (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 16; 18. März 2009 - 10 AZR 242/08 - Rn. 18, 19, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 309) .

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 11, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 317 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 138) .
  • BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 37/19

    Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - betrieblicher Geltungsbereich

    Die Verwendung solcher Werkstoffe, denen eine unmittelbar dämmende oder isolierende Wirkung nicht zukommt, schließt die Annahme von Isolierarbeiten deshalb nicht aus (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 18; 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 15 mwN) .

    Daraus folgt, dass der Tarifvertrag alle Betriebe erfassen will, die Arbeiten durchführen, die herkömmlicherweise dem Isoliergewerbe zuzurechnen sind (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 16) .

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche

    b) Nebenarbeiten können dann baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zugeordnet werden, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (sog. Zusammenhangstätigkeiten; vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 610/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Zuordnung von

    a) Nebenarbeiten können dann baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zugeordnet werden, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (sog. Zusammenhangstätigkeiten; vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 722/10 - Rn. 12; 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 18 Sa 208/14

    Installation von Leckwarnsystemen

    Werden baugewerbliche Tätigkeiten in diesem Sinne erbracht, sind ihnen diejenigen Nebentätigkeiten ebenfalls zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 326; 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 325; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264).

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschn. IV und Abschn. V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis Abschn. III erfüllen (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21; 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - a.a.O).

  • LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 123/17

    Werden an Biogasanlagen und Güllebehälter nach dem Wasserhaushaltsgesetz

    Dem Wortlaut ist eine Beschränkung der Isolierarbeiten auf die Verwendung bestimmter Materialien nicht zu entnehmen (vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - zu I 1 c bb der Gründe, Juris) .
  • LAG Hessen, 19.10.2018 - 10 Sa 109/18

    Isolierarbeiten an Schiffen werden nicht nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 9 bzw.

    Eine Beschränkung der Isolierarbeiten auf die Verwendung bestimmter Materialien oder auf bestimmte Isoliertätigkeiten ist dem Tarifwortlaut nicht zu entnehmen (zum Ganzen vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 15, NZA 2011, 944) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 10 Sa 1329/16

    Sozialkassentarifvertrag - Rohrleitungsbau - Zweckbestimmung

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III des VTV erfüllen (BAG, Urteil vom 17. November 2010 - 10 AZR 215/10).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 24 Sa 591/18

    Teilnahme eines Stahltreppen, Geländer und andere individuell nach Kundenwünschen

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 11, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 317).
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